Esslingen am Neckar ist Sitz des gleichnamigen Landkreises und liegt flussaufwärts von Stuttgart. Diese Seite richtet sich an Mandanten aus der Stadt selbst und aus den Orten ringsum — Ostfildern, Deizisau, Altbach, Wernau, Köngen, Wendlingen, Plochingen, Denkendorf, Aichwald, Baltmannsweiler, Hochdorf und Lichtenwald.
Die Kanzlei sitzt nicht in Esslingen, sondern in der Augustenstraße 12 im Stuttgarter Westen. Das ist kein Nachteil: Strafsachen aus dem Landkreis werden ohnehin selten dort verhandelt, wo der Beschuldigte wohnt, und der Weg in die Stuttgarter Innenstadt ist kurz.
Von Esslingen aus erreichen Sie die Kanzlei mit der S-Bahn in die Stuttgarter Innenstadt. Die Haltestelle Feuersee liegt drei Gehminuten von der Augustenstraße entfernt, die Haltestelle Stadtmitte am Rotebühlplatz rund acht Gehminuten zu Fuß.
Wer mit dem Wagen kommt, findet vor der Kanzlei Parkmöglichkeiten. Ein Besprechungstermin sollte in jedem Fall vorher vereinbart werden — Gerichtstermine und Haftbesuche lassen sich nicht verschieben, und ohne Absprache kann es sein, dass niemand da ist.
Der erste Schritt ist ein Anruf oder eine E-Mail. Das Erstgespräch ist kostenfrei; es dient dazu, den Vorwurf einzuordnen und zu besprechen, was als Nächstes zu tun ist. Eine Verpflichtung entsteht daraus nicht.
Hilfreich ist, wenn Sie beim ersten Gespräch alles zur Hand haben, was bereits eingegangen ist: den Anhörungsbogen der Polizei, eine Vorladung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl. Aus diesen Schreiben ergibt sich, in welchem Abschnitt das Verfahren steht und welche Fristen laufen. Fristen laufen unabhängig davon, ob man sie bemerkt hat — das ist der häufigste Grund, warum aus einer beherrschbaren Sache eine schwierige wird.